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Karten mit Fragezeichen darauf liegen auf einem Haufen

Häufige Fragen

Fragen zu Prüfungsleistungen

Die Anmeldefrist in HISinOne für alle Prüfungsleistungen endet eine Woche vor der Prüfungsleistung.

Die verantwortlichen Lehrenden entscheiden, ob Studierende die Prüfungsleistung erbringen dürfen, auch wenn sie die Anmeldefrist in HISinOne verpasst haben. Ansprechpersonen sind die jeweiligen Lehrenden selbst oder das jeweilige Sekretariat, wenn vorhanden. Wenn die verantwortlichen Lehrenden zustimmen, darf die Prüfungsleistung erbracht werden. Das Ergebnis wird nach dem Prüfungstermin von der AG an das Prüfungsamt gegeben. Im Prüfungsamt wird manuell nachgetragen, sobald es zeitlich möglich ist.

Atteste müssen spätestens eine Woche nach dem aus Krankheitsgründen versäumten Prüfungstermin dem Prüfungsamt Biologie vorliegen. Bitte verwenden Sie hierzu den „Vordruck zur Feststellung von kranheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit“, den Sie unter Formulare finden.

Joker: Einmalig in einem Studiengang ist einem oder einer Studierenden auf schriftlichen Antrag (auch per Mail möglich) beim zuständigen Prüfungsausschuss (Geschäftsstelle Prüfungsamt) die Wiederholung einer endgültig nicht bestandenen oder einer bestandenen Prüfungsleistung zu gestatten. Dies gilt nicht für die Bachelor- oder Masterarbeit und wenn eine Prüfungsleistung aufgrund einer Täuschung endgültig nicht bestanden ist. Ohne vorherige Zustimmung des Prüfungsausschusses ist eine Wiederholung nicht zulässig.

  1. Wiederholung einer endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung: Der Antrag auf Wiederholung der Prüfungsleistung ist im Falle einer endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung nach Bekanntgabe der Modulnote spätestens bis Ende des folgenden Semesters zu stellen.
  2. Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung zur Notenverbesserung: Der Antrag auf Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist spätestens eine Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung zu stellen. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Anwendung des § 14 Absatz 3 eine Woche nach Bekanntgabe der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung. Im Fall eines Widerspruchs verlängert sich die Frist um die Zeit des Widerspruchsverfahrens. Es gilt die beste Note der Versuche.

Anmeldungen zu Prüfungen anderer Studiengänge müssen über "An- /Abmeldungen (fremde! Prüfungen)" vorgenommen werden. Dies gilt auch für Prüfungen des eigenen Fachs, die Sie als Zusatzleistungen ablegen möchten und für Prüfungen, die Sie für Ihren eingeschriebenen Studiengang aus dem Verflechtungsbereich mit anderen Studiengängen benötigen.

Wichtig: An Prüfungen, die für Studiengänge angeboten werden, in die Sie nicht eingeschrieben sind und die Sie nicht für Ihren aktuellen Studiengang benötigen, z.B. aufgrund von Wahlbereichen, dürfen Sie nicht teilnehmen (und sich dementsprechend auch nicht anmelden), es sei denn Sie werden explizit vom Prüfer bzw. von der Prüferin für die Prüfung zugelassen. Bei nachweislich fehlender Zulassung besteht auch bei Ablegung der Prüfung kein Anspruch auf Bewertung.

Fragen zu Abschlussarbeiten

Eine Anmeldung ist als pdf per Mail (pruefamt-bio@uni-osnabrueck.de), auf dem Postweg oder ausgedruckt während unserer studentischen Sprechstunden möglich. Die Leistungspunkte, die für die Zulassung erforderlich sind, müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung auf Ihrem Konto vorliegen.

Hier finden Sie Vordrucke für die Anmeldung

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung im Prüfungsamt ein:

  1. Das ausgefüllte Formular „Zulassungsvoraussetzung“, je nach PO,
  2. das ausgefüllte Formular „Anmeldung zur BA bzw. MA“ - bitte mit Unterschrift beider Gutachter*innen und Angabe des Anfangsdatums Ihrer Abschlussarbeit. Ein*e Gutachter*in muss habilitiert, der bzw. die andere seit mindestens 3 Jahren promoviert sein. Die Liste der Prüfungsberechtigten finden Sie auf unserer Website unter Beschlüsse. Sollte der bzw. die Erstprüfer*in nicht an der Uni Osnabrück prüfungsberechtigt sein, bitte Nachweis, ob er bzw. sie – sofern nicht habilitiert – seit mindestens 3 Jahren promoviert ist.
  3. Falls Auslandsaufenthalte während des Studiengangs an der Universität Osnabrück durchgeführt wurden, muss das entsprechende Formular ausgefüllt mit eingereicht werden.

Hier finden Sie Vordrucke für die Formulare

Externe Abschlussarbeiten müssen im Vorfeld im Prüfungsamt schriftlich beantragt werden. Die externen Betreuenden sind gleichzeitig die Erstgutachter*innen. Die Zweitgutachter*innen müssen prüfungsberechtigte Dozent*innen der Universität Osnabrück sein.

Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Die Zulassung wird versagt, wenn

  • die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder
  • die Unterlagen unvollständig sind oder
  • die Bachelor- bzw. Masterprüfung in einem Biologiestudium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule bereits endgültig nicht bestanden ist.

Bitte beachten Sie: Das Zulassungsschreiben des Prüfungsamts Biologie ist ein Bescheid. Daher muss das Thema der Abschlussarbeit bei der Abgabe genau dem Thema des Zulassungsbescheids entsprechen. Sollten sich Änderungen im Titel während der Arbeit ergeben, senden Sie bitte einen formlosen schriftlichen Antrag auf Titeländerung (auch per Mail möglich) an das Prüfungsamt Biologie.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig zur Abschlussarbeit im Prüfungsamt an. Zwischen Einreichen der Antragsunterlagen im Prüfungsamt und dem Abgabedatum der Abschlussarbeit muss mindestens ein Monat liegen. Ohne schriftliche Zulassung vom Prüfungsamt wird die Annahme Ihrer Abschlussarbeit im Prüfungsamt verweigert.

Zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit müssen Sie immatrikuliert sein.

Bitte beachten Sie: Das Zulassungsschreiben des Prüfungsamts Biologie ist ein Bescheid. Daher muss das Thema der Abschlussarbeit bei der Abgabe genau dem Thema des Zulassungsbescheids entsprechen. Sollten sich Änderungen im Titel während der Arbeit ergeben, senden Sie bitte einen formlosen schriftlichen Antrag auf Titeländerung (auch per Mail möglich) an das Prüfungsamt Biologie.

Bei der Abgabe der Abschlussarbeit ist von Ihnen schriftlich zu versichern, dass Sie die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit Ihren entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit - selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Diese Erklärung muss handschriftlich unterschrieben werden.

Seit 01.04.2023 gelten die „Sonderregelungen aufgrund erheblicher Beeinträchtigung des Universitätsbetriebs“ (§26a der APO) nicht mehr. Die Abschlussarbeiten müssen am Abgabetermin in 3 gebundenen Exemplaren dem Prüfungsamt Biologie vorliegen. Sie können im Prüfungsamt eingereicht oder mit der Post gesendet werden. Es zählt das Datum des Poststempels. Es müssen auch 3 Exemplare der Abschlussarbeit im Prüfungsamt eingereicht werden, wenn die Arbeit extern geschrieben wird. Bitte nicht direkt an die Erstprüfer*innen schicken!

Bitte geben Sie den „Laufzettel“ (Bescheinigung, dass Sie alles ordnungsgemäß hinterlassen haben) - von der AG, evtl. Frau Wolf (Hausmeisterin – Transponder) und Frau Bernhardt oder Herrn Gelwer (Originale durch die AG in das IT-Postfach legen lassen) unterschrieben - im Prüfungsamt ab. Erst dann werden Ihnen Ihre Abschlussdokumente ausgehändigt.

Bachelor of Science Biologie:

  • 155 LP im Pflichtprogramm,
  • die beiden Gutachten der Gutachter*innen.

Master of Science Biologie:

  • 90 LP im Pflichtprogramm,
  • die beiden Gutachten der Gutachter*innen,
  • ausgefülltes Formular über die Präsentation der Masterarbeit, siehe unter Formulare,
  • Protokolle der mündlichen Prüfungen der Projektarbeiten I und II, siehe unter Formulare. Die Noten trägt wie bei allen anderen Prüfungs- und Studienleistungen die jeweilige AG in HISinOne ein.

Nur, wenn der ausgefüllte Laufzettel (Bescheinigung, dass Sie alles ordnungsgemäß hinterlassen haben, siehe oben) dem Prüfungsamt vorliegt, können die Abschlussdokumente ausgegeben werden. Die Transponder müssen entweder in der AG im Sekretariat oder bei Frau Wolf, der Hausmeisterin, abgegeben werden.

Eine Bescheinigung über ein abgeschlossenes Studium kann erst erstellt werden, wenn alle Leistungen und die Gutachten (im MA noch ausgefülltes Formular mit dem Datum der Präsentation) vorliegen.

Weitere Fragen

Nach dem Hochschulstatistikgesetz sind die Hochschulen verpflichtet, Daten zu temporären studienbezogenen Auslandsaufenthalten (sog. Credit Mobility) zu erfassen und zu melden. Es geht um Auslandsaufenthalte, die während der Einschreibung in Ihrem Studiengang an der Universität Osnabrück absolviert wurden. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir bitten Sie, das Formular zur Erfassung auszufüllen und zeitnah – spätestens jedoch im Rahmen der Beantragung Ihrer Abschlussdokumente - im Prüfungsamt einzureichen.